Kosten der Behandlung
Osteopathische Behandlungen sind prinzipiell private Leistungen.
Die Abrechnung erfolgt nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) und dem Gebührenverzeichnis für Osteopathen (GVO).
Nahezu alle Krankenkassen beteiligen sich inzwischen mit einem Zuschuss an den Behandlungskosten.
Eine Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse wird sich daher gegebenenfalls lohnen.
Sie erhalten für die Behandlungen eine Privatrechnung auf Grundlage des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker, oder des Gebührenverzeichnisses für Osteopathen und begleichen diese direkt in bar oder per EC-Karte in der Praxis.
Aber auch eine Überweisung des Rechnungsbetrages ist möglich. Gegebenenfalls können Sie ihre Rechnungen dann an ihre Krankenkasse weiterleiten.
Hierbei erfolgt keine Abrechnung nach Zeiteinheit, sondern Leistungsbezogen.
Die Osteopathie ist keine Wellness-Dienstleistung, die einem starren Zeitrahmen unterliegt. Die im folgenden gelisteten Preisdarstellungen sind aus diesem Grund keine Pauschalbeträge, sondern dienen der Orientierung, da sich jede Behandlung und Leistung individuell gestaltet.
Auf Wunsch erläutere ich Ihnen gerne, wie der endgültige Rechnungsbetrag für die Behandlung zustande kommt.
Die Länge einer osteopathischen Behandlung ist individuell und abhängig vom Gesundheitszustand des Patienten.
Die Dauer einer osteopathischen Behandlung bewegt sich in der Regel zwischen 40 und 60 Minuten.
Preis: Bei der Behandlung eines Erwachsenen ist mit einem Rechnungsbetrag von 90,00€ bis 300,00€ zu rechnen.
Die Behandlung von Säuglingen und Kindern ist in der Regel kürzer und dauert zwischen 30 und 60 Minuten.
Wie lange behandelt werden kann, ist immer vom Gemütszustand des Kindes abhängig und wird von meinen Kinderosteopathen und mir flexibel gehandhabt.
Die Kosten für eine pädiatrische Behandlung belaufen sich auf 90,00€ bis 300,00€.